Neue Grenzen bei Minijobs ab 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Der neue Mindestlohn betrifft neben Vollzeitbeschäftigten auch rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht. Was das im Detail bedeutet, welche Rechte du als Minijobber hast und worauf du jetzt achten solltest – hier findest du alle wichtigen Infos.
15. August 2026 | 5 Min. Lesezeit | 0 Kommentare
Minijob: Definition und Grundlagen
Ein Minijob ist eine besondere Form der Beschäftigung, die durch Geringfügigkeit gekennzeichnet ist. Dabei gibt es zwei Varianten: entweder handelt es sich um eine Entgeltgeringfügigkeit, bei der die Verdienstgrenze (ab 2026: 603 Euro pro Monat) nicht überschritten wird, oder um eine Zeitgeringfügigkeit. Die zeitliche Grenze liegt in der Regel bei 70 Tagen oder drei Monaten pro Kalenderjahr – etwa bei saisonstartigen Einsätzen.
Beim klassischen Minijob, wie wir ihn im Alltag meist kennen, ist die Entgeltgeringfügigkeit relevant. Wichtig: Überschreitest du regelmäßig diese Entgeltgrenze, wird aus dem Minijob automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für einmalige oder gelegentliche Überschreitungen gibt es jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Sonderzahlungen oder unvorhersehbaren Mehrstunden.
Die Veränderungen ab Januar 2026 – Das ändert sich für dich
Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhöhen sich auch die Spielräume für Minijobber:innen erheblich. Du kannst ab dem 1. Januar 2026 genau 603 Euro monatlich brutto verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Zum 1. Januar 2027 wird diese Grenze sogar auf 633 Euro angehoben – ein echter Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Regelungen.
Eine weitere Änderung betrifft den so genannten Übergangsbereich, auch „Midijob“ genannt: Beschäftigungen mit einem Verdienst zwischen mehr als 603,01 Euro und 2.000 Euro fallen ab 2026 in diesen Bereich. Hier bist du regulär sozialversichert, profitierst aber von ermäßigten Beiträgen und vollem Versicherungsschutz. Wer also regelmäßig etwas mehr als die Minijob-Grenze verdient, muss sich zwar an die neuen Regeln halten – ist aber besser abgesichert.
Stundenzahl, Arbeitszeiten & Verdienst: Was geht im Minijob?
Wie viele Stunden darfst du mit einem Minijob arbeiten? Die Antwort hängt direkt vom jeweils gültigen Mindestlohn ab. Ab Januar 2026 liegt die Grenze bei rund 10 Wochenstunden – gerechnet mit 13,90 Euro pro Stunde. Wenn du mehr verdienen möchtest, musst du deine Stundenzahl reduzieren, um unter der Grenze zu bleiben. Ist dir ein höheres Einkommen wichtiger, kannst du natürlich auch mehr arbeiten, steigst damit aber automatisch in die Sozialversicherungspflicht auf – was nicht zwingend ein Nachteil ist, da du so unter anderem besseren Schutz bei Krankheit und im Alter genießt.
Möchtest du gezielt auf dem Minijob-Level bleiben, empfiehlt es sich, regelmäßig zu kontrollieren, wie viele Stunden du monatlich angesetzt bist und, ob eventuell durch Sonderzahlungen oder Überstunden die Entgeltgrenze überschritten wird.
Rechte als Minijobber: Gleichstellung und Pflichten
Als Minijobber hast du grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie regulär Angestellte – das bedeutet: Dir steht der gesetzliche Mindestlohn zu, den auch jede andere Arbeitnehmerin und jeder andere Arbeitnehmer erhält. Du hast zudem einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutz, sofern das Arbeitsverhältnis nicht befristet oder speziell geregelt ist.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber für die Einhaltung dieser Rechte verantwortlich ist. Kommt es zu Problemen, lohnt sich ein Gespräch oder, falls nötig, die Unterstützung durch Beratungsstellen oder Gewerkschaften.
Mindestlohn und Minijob: Auszahlung und Grenzen
Der gesetzliche Mindestlohn ist auch für den Minijob verbindlich. Das heißt: Dir müssen ab dem 1. Januar 2026 mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde gezahlt werden, ab 2027 dann 14,60 Euro. Auch wenn du mehrere Minijobs ausübst, wird dein Gesamteinkommen zusammengerechnet – die Grenze gilt also für alle Minijobs zusammen; du solltest also darauf achten, dass du insgesamt nicht mehr als 603 Euro (ab 2026) monatlich aus diesen Tätigkeiten beziehst, sonst wird dein Job sozialversicherungspflichtig.
Die Anpassung des Mindestlohns hat dazu geführt, dass auch die Einkommensgrenzen regelmäßig erhöht werden. Damit bleibt das Stundenkontingent für Minijobber relativ konstant; eine echte Entlastung, da du dich weiterhin flexibel etwas dazuverdienen kannst, ohne umfangreiche neue Vorgaben beachten zu müssen.
Sozialversicherung & Steuern: Was ändert sich für dich?
Grundsätzlich sind Minijobs von den meisten Sozialabgaben befreit – es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: die Rentenversicherung. Hier kannst du dich derzeit noch auf Antrag befreien lassen, muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Anteil abführen. Ab dem 1. Juli 2026 soll eine einmalige Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung möglich sein. Bedeutet: Falls du dich bisher befreien lassen hast, kannst du dich künftig einmal umentscheiden und Rentenbeiträge zahlen, um Ansprüche zu erwerben.
Die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlt nicht der Minijobber selbst, sondern werden pauschal vom Arbeitgeber getragen. Du wirst also in der Regel nicht selbst belastet. Steuerlich läuft der klassische Minijob entweder pauschal über den Arbeitgeber (Pauschsteuer) oder nach deiner individuellen Steuerklasse, wenn du mehrere Jobs hast oder dein Arbeitgeber dies fordert.
Was passiert, wenn du die Verdienstgrenze überschreitest?
Sobald du mit einem oder mehreren Minijobs über die monatliche Verdienstgrenze kommst, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor; dein Beschäftigungsverhältnis wird dann automatisch sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet konkret: Du bist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert und zahlst anteilige Beiträge – kannst dafür aber Leistungen beziehen, zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.
Eine Besonderheit ab 2026: Die Sozialversicherungspflicht führt nun nicht mehr zwingend zu finanziellen Nachteilen beim Nettoentgelt, da der Gesetzgeber den Übergang zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Midijobs fließender und weniger belastend gestaltet hat. Vor allem bei schwankenden Arbeitszeiten kann das ein Vorteil sein.
Midijobs: Die Brücke zwischen Minijob und Vollzeit – Deine Vorteile
Mit der gezielten Anhebung der Verdienstgrenzen wurde auch der sogenannte Midijob-Bereich attraktiver. Hier zahlst du etwas weniger Sozialversicherungsbeiträge als jemand in einer „normalen“ Beschäftigung – etwa, wenn dein Monatslohn eher im unteren Bereich liegt –, hast aber trotzdem Anspruch auf sämtliche Sozialversicherungsleistungen. Gerade für Menschen, die zum Beispiel mehrere Jobs kombinieren oder einen langsamen Wiedereinstieg planen, kann das ein interessanter und sicherer Weg sein.
Minijob und Rente: Wie wirkt sich dein Einkommen auf Ansprüche aus?
Ein klassischer Minijob wirkt sich – vorausgesetzt du zahlst Rentenversicherungsbeiträge – auf deine spätere Rente aus, wenn auch in geringem Umfang. Ein wichtiger Vorteil für dich besteht darin, dass ein Minijob (und auch der neue Midijob) in der Regel keine Auswirkungen auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente oder eine reguläre Altersrente hat. Du kannst also hinzuverdienen, ohne dass dir Leistungen gestrichen werden, solange du innerhalb der vorgegebenen Grenzen bleibst.
Mit der Neuregelung ab 2026 kannst du zudem von der Möglichkeit Gebrauch machen, einmalig deinen Rentenversicherungsstatus zu wechseln. So kannst du zum Beispiel nach einer Pause wieder den vollen Schutz genießen.
Deine Rechte als Minijobber auf einen Blick
Auch wenn sich durch die Mindestlohnerhöhung und die neuen Grenzwerte vieles verbessert hat, solltest du weiterhin auf die Einhaltung deiner Rechte achten. Dazu gehören ein rechtssicherer Arbeitsvertrag, nachvollziehbare Abrechnungen und die Möglichkeit, dich bei Problemen an professionelle Stellen zu wenden. Die Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern ist gesetzlich gesichert – sie gilt auch für Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Kündigungsschutz.
Fazit: Was du als Minijobber ab Januar 2026 beachten musst
Die Mindestlohnerhöhung und die gekoppelten Verdienstgrenzen sind ein wichtiger Schritt, der Minijobbern mehr Spielraum gibt – ohne, dass Arbeits- oder Sozialrechte verloren gehen. Die dynamische Anpassung sorgt für Zukunftssicherheit: Sollte der Mindestlohn erneut steigen, wächst dein Spielraum automatisch mit. Der Wechsel zwischen Minijob, Midijob und regulärer Teilzeit ist durch verbesserte Übergangsregelungen deutlich flexibler und weniger risikobehaftet geworden.
Ab Januar 2026 solltest du deine monatlichen Verdienstbeträge gut im Blick behalten, insbesondere wenn du mehrere Minijobs kombinierst oder dir beispielsweise Überstunden und Sonderzahlungen auszahlen lässt. Insgesamt profitierst du von mehr Einkommen mit geringem bürokratischem Aufwand und hoher Rechtssicherheit – egal, ob du studierst, im Nebenjob arbeitest oder nach einer Pause beruflich wieder durchstartest.